AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen von Johann Frick

 

Johann Frick
Landskronstrasse 53
4056 Basel
076 6040712

 

 

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen dem Fotografen und dem Kunden erreicht werden.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fotografen «AGB» gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn er beim Fotografen eine Fotografische Arbeit bestellt und / oder die zu leistende Reservationsgebühr beglichen ist.

Individuelle Abweichungen müssen schriftlich vereinbart werden.

 

  1. Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für alle des Fotografen Johann Frick erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

 

  1. Urheberrecht, Nutzungsrechte

Bei entsprechender schriftlicher zusätzlicher Vereinbarung erhält Johann Frick als Urheber das Recht, einzelne Bilder für Eigenwerbung zu verwenden. Nicht personenbezogene Bilder, sowie Bilder, auf denen man keine Personen erkennt, dürfen als Referenzaufnahmen verwendet werden. (z. B. Messen, Website, Visitenkarten, Flyer, Inserate, Internetseiten, Facebook/Instagram etc..). Bei der Veröffentlichung der Bilder achtet der Fotograf stets auf einen hohen Anspruch der Darstellung der Personen.

Das Urheberrecht der Bilder liegt immer ausschließlich beim Fotografen.

Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das bedeutet, dass der Auftraggeber die Bilder in SocialMedia, für Alben, Abzüge etc. nutzen darf.

Johann Frick ist berechtigt die Bilder an Fremdlabore, Fotobuchhersteller, Druckereien zu senden, um die vom Auftraggeber bestellten Produkte fertigzustellen.

Die Roh-Daten verbleiben immer beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht. Der Auftraggeber erhält ausschliesslich bearbeitetes Bildmaterial, hochauflösend und im JPG Format.

Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

 

  1. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben.

Längerfristig vereinbarte Termine bedürfen zur Terminfreihaltung einer Vorauszahlung von 500CHF des vereinbarten Auftragswertes. Diese werden bei einem durch den Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages einbehalten.

Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Bilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.

 

  1. Bildbearbeitung

Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Bilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.

 

  1. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

Wird die für die Durchführung des Fotoshootings veranschlagte Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:

 

  1. Höhere Gewalt

Ist es Johann Frick aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich den Auftrag auszuführen, so verzichtet Johann Frick auf die vereinbarten Kosten.

Johann Frick kann nicht rechtlich belangt werden und es darf keinen Schadenersatz gefordert werden. Natürlich bemüht sich Johann Frick, einen Ersatzfotografen zu engagieren, welcher auf eigene Rechnung mit seinen Leistungen arbeitet.

 

  1. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

 

  1. Haftung

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Der Fotograf bewahrt die Daten sorgfältig auf. Er ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach Beendigung des Auftrags zu löschen.

Der Auftraggeber ist für die Sicherung der übergebenen Daten verantwortlich.

Der Fotograf haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit gedruckter Bilder. Es gelten die Garantieleistungen der Hersteller der Druckwerke.

Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

Der Bildschirm der Fotografin ist optimal farbkalibriert. Farbunterschiede an Ihrem Rechner weisen nicht auf ein schlechtes Farbmanagement im Foto hin. Lassen Sie Ihre Bilder bei einem qualitativ hochwertigen Fotolabor entwickeln, um die Echtheit der Farben zu erhalten.

 

  1. Lieferzeiten und Reklamationen bei Druckerzeugnissen

Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist innert 4-8 Arbeits-Wochen aus. Betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Verzögerungen seitens der Druckerei oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Sämtliche Arbeiten werden von Johann Frick mit der größtmöglichen Sorgfalt und mit bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 5 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

 

  1. Zusatz für Hochzeiten und Reportagen

In geistlichen Stätten besitzt der Geistliche Hoheitsrecht. Sollte der Geistliche Verbote aussprechen, die das Fotografieren hindert, haftet der Fotograf nicht für den Ausfall. In den Fällen versucht die Fotografin bestmöglich Fotografien anzufertigen.

 

Schlussbestimmungen

Die mit Johann Frick abgeschlossenen Verträge unterliegen dem schweizerischen Recht. Alle Änderungen und Ergänzungen, die diese AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. Johann Frick behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Johann Frick.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab Mai 2018.